Unbeachtet des Widerstandes aus den Reihen der CDU/CSU hält die SPD an ihrer der Forderung fest, die Rechte und den Schutz von Kindern explizit und verbindlich im Grundgesetz zu verankern. Heute beschloss die SPD einen Sieben-Punkte-Aktionsplan für den besseren Schutz von Kindern.
Bundespolitik
Sieben-Punkte-Aktionsplan:
Für einen besseren Schutz unserer Kinder!
Die meisten Kinder in Deutschland fühlen sich wohl, leben gesund, werden von ihren Eltern geliebt und gefördert. Ihre Mütter und Väter wollen das Beste für die Zukunft ihrer Kinder und nehmen ihre Erziehungsverantwortung sehr ernst. Doch es gibt auch Eltern, die - oftmals trotz guter Vorsätze - verunsichert und überfordert sind. Im schlimmsten Fall kann diese Überforderung zu Kindesvernachlässigung und -misshandlung führen.
Wir wollen alles daran setzen, jedem einzelnen Kind einen guten Start ins Leben zu ermöglichen. Die Förderung des Kindeswohls und ein funktionierender Kinderschutz müssen in einer menschenwürdigen Gesellschaft für Bund, Länder und Gemeinden höchste Priorität haben.
Entscheidend für einen funktionierenden Kinderschutz ist ein abgestuftes System der Förderung von Kindern und Eltern, ihrer Unterstützung und der staatlichen Intervention.
Deshalb wollen wir
1. passgenaue Hilfen für Eltern von Anfang an!
Alle Eltern wollen gute Eltern sein. An dieser Bereitschaft müssen Hilfen ansetzen. Deshalb müssen Familien, die durch besondere Risiken belastet sind, früh erkannt und erreicht werden. Sie brauchen passgenaue, verlässliche und kontinuierliche Unterstützung, Begleitung und Hilfen - am besten schon während der Schwangerschaft. So kann erreicht werden, dass aus den Anforderungen, ein Kind zu versorgen, keine Überforderung wird. Deshalb wollen wir ein flächendeckendes System aufsuchender Hilfen.
2. starke Netze für Kinder und Eltern!
Häufig mangelt es nicht an Hilfs- und Unterstützungsangeboten, aber die Hilfen sind nicht ausreichend vernetzt. Gefragt ist Vernetzung zwischen dem Gesundheitswesen, den Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe, den Sozialämtern, der Justiz (Familiengerichte) und der Polizei. Die Zusammenarbeit aller, die für das gesunde Aufwachsen unserer Kinder Verantwortung tragen, muss institutionalisiert werden, damit gegebenenfalls auch präventiv eingegriffen werden kann. Informationen müssen verlässlich und schnell ausgetauscht werden, damit vor Ort die Angebote optimiert und die betroffenen Familien besser und schneller erreicht werden können.
3. Rechtsanspruch auf Bildung und Betreuung ab Eins!
Kinder verdienen beste Bildungschancen - unabhängig von ihrem Elternhaus. Deshalb hat die Koalition einen Rechtsanspruch auf Bildung und Betreuung ab dem ersten Geburtstag beschlossen, der ab 1. August 2013 in Kraft treten wird. Bis dahin werden Länder und Kommunen mit deutlicher Unterstützung des Bundes ihr Angebot an Kinderbetreuung bedarfsgerecht ausbauen.
Kitas sind die erste Bildungsinstitution der Kinder. Sie bieten Raum und Zeit, um Kinder früh und individuell zu fördern und elternhausbedingte Nachteile auszugleichen. Gerade für überforderte Eltern sind sie auch dringend benötigte Entlastung und Unterstützung.
Wir wollen Kitas zu Eltern-Kind-Zentren weiterentwickeln. Das heißt, Angebote der Kindertageseinrichtungen mit denen der Familienbildung, -unterstützung und -förderung in einem integrierten Gesamtkonzept zusammenzufassen. Damit wollen wir in den sozialen Brennpunkten beginnen.
4. handlungsfähige Jugendämter, verantwortungsvolle Bürgerinnen und Bürger!
Jugendämter brauchen fachliche Kompetenz und starke Rechte, damit sie frühzeitig und präventiv handeln und Kinder aus ihren Familien nehmen können. Die Verantwortung und die Eingriffsrechte der Jugendämter haben wir deshalb bereits vor zwei Jahren mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe gestärkt (§§ 8a und 42 SGB VIII). Wir prüfen, ob die Verpflichtung zur aufsuchenden Jugendhilfe im SGB VIII weiter verstärkt werden muss. Damit Jugendämter den staatlichen Schutzauftrag umsetzen können, brauchen sie auch eine entsprechende Personalausstattung.
Außerdem stärken wir mit dem Gesetz "Familiengerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls" die Eingriffsrechte der Familiengerichte und die Zusammenarbeit mit den Jugendämtern.
Aber nicht nur Erzieherinnen und Erzieher, Jugendamtsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter und Richterinnen und Richter müssen genau hinsehen, wenn es um unsere Kinder geht. Hier stehen wir alle in der Verantwortung. Deshalb wollen wir eine "Kultur des Hinschauens" schaffen. Das bedeutet das direkte Engagement jeder Bürgerin und jeden Bürgers. Gelungene Nachbarschaft unterstützt schon im Vorfeld, schafft Netzwerke für junge Eltern und bietet Kindern einen Platz. Eine "Kultur des Hinschauens" bedeutet, eine Kultur der Unterstützung und nicht der Denunziation zu schaffen.
5. ein verbindliches Einladungswesen für die Vorsorgeuntersuchungen!
Wir wollen 100 Prozent aller Kinder erreichen. Die meisten Eltern nehmen die Vorsorgeangebote für ihre Kinder in Anspruch. Entwicklungsverzögerungen, drohende Behinderungen und gesundheitliche Störungen können so frühzeitig entdeckt und ausgeglichen werden. Allerdings sinkt die Teilnahme mit dem Alter der Kinder, besonders bei sozial benachteiligten Familien. Das Versäumen dieser Untersuchungen ist meist auf Vergesslichkeit oder Uninformiertheit zurückzuführen, kann aber auch ein Hinweis sein auf Vernachlässigung oder Misshandlung. Wir wollen, dass jedes Kind an den Vorsorgeuntersuchungen teilnimmt.
Dazu muss in den Ländern ein flächendeckendes System aus verbindlichem Einladeverfahren, kontrollierenden Rückmeldemechanismen und aufsuchender Sozialarbeit durch den öffentlichen Gesundheitsdienst oder das Jugendamt geschaffen werden. Einige Länder gehen mit gutem Beispiel voran: Zum Beispiel Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein haben Kinderschutzgesetze vorgelegt, mit denen in diesen Ländern ab 2008 ein verbindliches Einladungswesen installiert wird. Wir begrüßen die Initiativen der Länder, Vorsorgeuntersuchungen verbindlich anzubieten und dafür zu sorgen, alle Kinder zu erreichen.
Generell fördert ein umfassender Gesundheitsschutz das gute Aufwachsen der Kinder. Deshalb wollen wir ein Präventionsgesetz, das beispielsweise Maßnahmen in Kitas umfasst. Außerdem brauchen wir in allen Ländern verbindliche Schuleingangsuntersuchungen.
6. Vorsorgeuntersuchungen verbessern!
Wir wollen, dass die Vorsorgeuntersuchungen noch besser werden. Deshalb setzen wir uns für eine Überarbeitung der Richtlinien zur Früherkennung von Krankheiten bei Kindern ein. Außerdem wollen wir die Intervalle zwischen den einzelnen Untersuchungsterminen verkürzen. Wir prüfen, ob zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen sinnvoll und notwendig sind. Dazu gehört die Einführung einer Untersuchung "U 7a", damit der Zeitraum von bis zu zwei Jahren zwischen der "U 7" und der "U8" nicht ohne Untersuchung bleibt. Einige Krankenkassen bieten für ihre Mitglieder bereits drei zusätzliche Untersuchungen an. Wir wollen, dass Ärztinnen und Ärzte, die Vorsorgeuntersuchungen bei Kindern und Jugendlichen durchführen, über Fortbildungsmaßnahmen besonders für die Erkennung von Vernachlässigungs- und Misshandlungsfällen sensibilisiert werden und dann die notwendigen Schritte einleiten.
7. Kinderrechte im Grundgesetz verankern!
Für Kinder, die in ihren Familien keine ausreichende Unterstützung bekommen oder sogar Gewalt erfahren, haben Staat und Gesellschaft eine besondere Verantwortung. Elternrecht ist ein hohes Gut. Es findet aber dort seine Grenzen, wo das Kinderrecht verletzt wird. Wir wollen deshalb die Kinderrechte in der Verfassung verankern. So können wir die Bedingungen, unter denen unsere Kinder aufwachsen, weiter verbessern.
Jedes Kind hat das Recht auf eine positive Entwicklung und Entfaltung sowie auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit. Es ist das Recht und die besondere Pflicht der Eltern, hierfür Sorge zu tragen. Darüber wacht die staatliche Gemeinschaft; sie hat die Aufgabe, Eltern frühzeitig bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung für Pflege, Bildung und Erziehung ihrer Kinder zu unterstützen, Risiken für das gesunde Aufwachsen von Kindern rechtzeitig zu begegnen und bei konkreten Gefährdungen des Kindeswohls konsequent durch wirksame Hilfen für den notwendigen Schutz zu sorgen.
